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Parlamentarischer Abend in Stuttgart: Das neue Landesglücksspielgesetz im Fokus

Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. (AVBW) haben am 15. Mai 2024 zu ihrem Parlamentarischen Abend ins Restaurant Plenum nach Stuttgart eingeladen, um sich über die aktuelle Situation der Branche in Baden-Württemberg auszutauschen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Landtagsvizepräsident Daniel Born MdL (SPD), der die Gäste im Namen des Landtags von Baden-Württemberg begrüßte.

„Es ist das gemeinsame Interesse von Politik und Automatenwirtschaft, dass es klare Spielregeln in der Glücksspielbranche wie auch in allen anderen Wirtschaftszweigen gibt. Ein parlamentarischer Abend ist eine wunderbare Gelegenheit, sich über diese notwendigen Regeln und ihre Durchsetzung auszutauschen und im Dialog zu sein“

, sagte Born in seinem Grußwort.
Im Licht der bevorstehenden Novellierung des baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes warnte DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker vor einer fehlgeleiteten Regulierung, die Illegalität regelrecht produziere:

„Durch das Verbot der Mehrfachkonzession und das Mindestabstandsgebot werden 80 Prozent der legalen Spielhallen mit bewährten Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg vom Markt gefegt. Parallel dazu breiten sich illegale Glücksspielangebote, ohne jeglichen Verbraucherschutz, rasant aus.“ Um diese Entwicklung zu stoppen, brauche es ein ausreichend verfügbares und nachfragegerechtes Angebot, so Stecker und weiter: „Das Regulierungsproblem verschärft aktuell das Vollzugsproblem. Es muss daher zuerst gelöst werden.“

Der Vorsitzende des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Ulli Hockenberger MdL (CDU), ging in seiner Rede auf die anstehende Novellierung des Landesglücksspielgesetzes ein:

„Die Aufgabe des Automatenverbandes wird sein, seine Vorstellungen und Forderungen im Rahmen der laufenden Anhörung unmissverständlich zu artikulieren und mit der Politik im offenen und aktiven Dialog zu bleiben.“

Dirk Fischer, 1. Vorsitzender des AVBW, griff die Aufforderung des Abgeordneten Hockenberger auf und warb in seinem Grußwort für den Erhalt des Spielhallenbestands in Baden-Württemberg. Nur so sei der Kanalisierungsauftrag des Glücksspielstaatsvertrags noch zu erfüllen.

„Überall im Land wird das vormals legale, kontrollierte und besteuerte Angebot durch illegale Angebote in Hinterzimmern, Spielwohnungen, Kulturvereinen oder Shishabars ersetzt“, berichtete Fischer. Zuletzt seien bei einer Razzia in Räumen eines Kulturvereins in Heilbronn mehrere illegale Spielautomaten, Wett-Terminals und Schusswaffen beschlagnahmt worden. Dies sei nur die Spitze des Eisbergs: „Landesweit berichten mir polizeiliche Stellen von mehr illegalen als legalen Geräten im Markt“

, so Fischer. Dies alles zeige, dass es im Rahmen der Novellierung des Landesglücksspielgesetzes nun dringend an der Zeit sei, den weiteren Kahlschlag des legalen Spielhallenangebots durch einen Bestandsschutz zu stoppen.

Gruppenfoto vom Parlamentarischen Abend in Stuttgart, v. l. n. r: Maximilian Fiel, DAW-Länderbeauftragter für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, Ulli Hockenberger MdL, Georg Stecker, Landtagsvizepräsident Daniel Born MdL, Dirk Fischer Foto: AWI/DAW/Wolfram Scheible

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