Muster für Betriebliche Sozialkonzepte

In Spielhallen sowie in der Gastronomie ist es seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtend, ein Sozialkonzept zu führen, in dem die Maßnahmen, die für den Spieler- und Jugendschutz vor Ort umgesetzt werden, beschrieben sind. Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft haben daher am 13. Dezember 2012 ein Muster für Betriebliche Sozialkonzepte gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verabschiedet. Das Konzept ist von dem Arbeitskreis Prävention der Spitzenverbände und einem  wissenschaftlichen Beirat unter Federführung der AWI in Abstimmung mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) erarbeitet worden.

Aufgrund der sehr heterogenen Landesgesetze, die den Glücksspielstaatsvertrag flankieren, gibt es für die Bundesländer jeweils eigene Versionen, um diesen sowie den Verordnungen und Ausführungsbestimmungen der Länder gerecht zu werden. Diese werden regelmäßig überprüft, überarbeitet und angepasst.

Die inhaltliche Struktur orientiert sich an Fragen zum Spiel, zu Suchtfragen, zur Entstehung problematischen wie pathologischen Spielverhaltens aus der Perspektive der Experten der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva) als Mitherausgeber des Sozialkonzeptes. Darüber hinaus haben sich die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft klare Präventionsziele gesetzt und sie in dem Sozialkonzept ausformuliert. Jeder Unternehmer, der es verwendet, verpflichtet sich diesen Zielen und hinterlegt sie mit seiner Unterschrift bei der AWI.

Außerdem enthält das Muster für ein betriebliches Sozialkonzept  unter anderem Checklisten, Aushänge, Kopiervorlagen und Hilfestellung für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in den Spielhallenbetrieben vor Ort sowie an den Aufstellorten in der Gastronomie. 

Wählen Sie hier das Sozialkonzept, welches Sie benötigen:

Sie können wählen zwischen dem

  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Baden-Württemberg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Berlin)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Brandenburg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Bremen)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Hamburg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Hessen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Niedersachsen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (NRW)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Rheinland-Pfalz)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Saarland)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Sachsen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Sachsen-Anhalt)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Schleswig-Holstein)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Thüringen)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept in Gaststätten
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept in Gaststätten (Rheinland-Pfalz)

Verbandsmitglieder

Als Verbandsmitglied erhalten Sie das Muster des betrieblichen Sozialkonzeptes nebst Anleitung kostenlos. Sie können es über den Bundesverband für Automatenunternehmer e. V. erhalten oder direkt bei Ihrem BA-Landesverband (www.baberlin.de). 

Nichtmitglieder

Nichtmitglieder können die Muster für betriebliche Sozialkonzepte gegen eine Schutzgebühr in Höhe von € 2500,00 zzgl. USt. erwerben (alternativ empfiehlt sich ein Beitritt in den Verband www.baberlin.de. Für eine Bestellung füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus.

Eine Leseprobe des Musters für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten können Sie hier einsehen.

 

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