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Muster für Betriebliche Sozialkonzepte

In Spielhallen sowie in der Gastronomie ist es seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtend, ein Sozialkonzept zu führen, in dem die Maßnahmen, die für den Spieler- und Jugendschutz vor Ort umgesetzt werden, beschrieben sind. Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft haben daher am 13. Dezember 2012 ein Muster für Betriebliche Sozialkonzepte gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verabschiedet. Das Konzept ist von dem Arbeitskreis Prävention der Spitzenverbände und einem  wissenschaftlichen Beirat unter Federführung der AWI in Abstimmung mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) erarbeitet worden.

Aufgrund der sehr heterogenen Landesgesetze, die den Glücksspielstaatsvertrag flankieren, gibt es für die Bundesländer jeweils eigene Versionen, um diesen sowie den Verordnungen und Ausführungsbestimmungen der Länder gerecht zu werden. Diese werden regelmäßig überprüft, überarbeitet und angepasst.

Die inhaltliche Struktur orientiert sich an Fragen zum Spiel, zu Suchtfragen, zur Entstehung problematischen wie pathologischen Spielverhaltens aus der Perspektive der Experten der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva) als Mitherausgeber des Sozialkonzeptes. Darüber hinaus haben sich die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft klare Präventionsziele gesetzt und sie in dem Sozialkonzept ausformuliert. Jeder Unternehmer, der es verwendet, verpflichtet sich diesen Zielen und hinterlegt sie mit seiner Unterschrift bei der AWI.

Außerdem enthält das Muster für ein betriebliches Sozialkonzept  unter anderem Checklisten, Aushänge, Kopiervorlagen und Hilfestellung für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in den Spielhallenbetrieben vor Ort sowie an den Aufstellorten in der Gastronomie. 

Wählen Sie hier das Sozialkonzept, welches Sie benötigen:

Sie können wählen zwischen dem

  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Baden-Württemberg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Berlin)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Brandenburg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Bremen)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Hamburg)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Hessen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Niedersachsen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (NRW)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Rheinland-Pfalz)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Saarland)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Sachsen)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Sachsen-Anhalt)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Schleswig-Holstein)
  • Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten (Thüringen)
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept in Gaststätten
  • Muster für ein Betriebliches Sozialkonzept in Gaststätten (Rheinland-Pfalz)

Verbandsmitglieder

Als Verbandsmitglied des Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V.  erhalten Sie das Dokument des betrieblichen Sozialkonzeptes nebst Anleitungen kostenlos. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Landesverband:

Die Landesverbände des BA sind:

Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V.
Königstr. 27
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 460598320
Telefax: 0711 460598321
E-Mail: info@automatenverband-bw.de

Bayerischer Automaten-Verband e. V.
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 2
84524 Neuötting
E-Mail: info@BAVev.de

Telefon: +49 86 71 – 92 87 44 0
Telefax: +49 86 71 – 92 98 03 6

Geschäftsstelle des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V.
Berliner Allee 38
13088 Berlin
eMail: av-berlin@baberlin.de

Telefon: +49 30 – 96 20 51 10
Telefax: +49 30 – 96 20 51 11

Geschäftsstelle Hamburger Automaten-Verband e.V.
Steintorweg 8, 2. Stock
20099 Hamburg
eMail: hav@baberlin.de

Telefon: +49 40 – 20 72 73
Telefax: +49 40 – 20 09 89 9

Geschäftsstelle Hessischer Münzautomaten-Verband e.V.
Elisabeth-Consbruch-Straße 3
34131 Kassel
eMail: hmv@baberlin.de
Telefon: +49 5 61 – 73 92 10 3
Telefax: +49 5 61 – 73 92 10 4

Automatenverband Niedersachsen e. V.
Am Tiergarten 2
30559 Hannover
Telefon: 0511 6409177
Telefax: 0511 6409166
E-Mail: info@automatenverband-niedersachsen.de

Deutscher Automaten-Verband e.V.
Robert-Perthel-Str. 19
50739 Köln
Telefon: 0221 / 512087
Telefax: 0221 / 525319
E-Mail: dav@baberlin.de

Nordwestdeutscher Automatenverband e.V.
Am Tiergarten 2
30559 Hannover
E-Mail: Hier klicken
Telefon: 0511 64091-77
Fax: 0511 64091-66

Geschäftsstelle Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e. V.
Mainzer Straße 60
65185 Wiesbaden
eMail: info@automatenverband-rp.de
Telefon: +49 611 – 34 13 434
Telefax: +49 611 – 34 11 951

Geschäftsstelle Automaten-Verband-Saar e. V.
Saarwiesenstraße 5a
66333Völklingen
eMail: avs@baberlin.de
Telefon: +49 6898 4968096

Geschäftsstelle Automaten-Verband Schleswig-Holstein e. V.
Homfelder Straße 16
24613 Aukrug
eMail: ash@baberlin.de

Telefon: +49 48 73 – 20 35 564
Fax: +49 48 73 – 10 67

Nichtmitglieder

Sie können über die AWI das Sozialkonzept erwerben. Die Schutzgebühr für Nicht-Verbandsmitglieder beträgt 2.500 € zzgl. MwSt. Diese Schutzgebühr ist einmalig zu zahlen. Danach erhalten Sie das Sozialkonzept als pdf-Dokument, welches Sie am PC noch mit Ihren Daten versehen müssen.

Eine andere Möglichkeit das Sozialkonzept zu erhalten ist der Beitritt zu einem Landesverband des Bundesverband Automatenunternehmer e. V.  www.baberlin.de   In diesem Fall wäre das Sozialkonzept kostenfrei erhältlich.  

Für eine Bestellung füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus.

Eine Leseprobe des Musters für ein Betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten können Sie hier einsehen.

Sozialkonzept bestellen