VDAI sagt Internationale Automatenmesse IMA 2013 ab
Berlin. Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) sagt die Internationale Automatenmesse IMA 2013 ab. Das hat die Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen. Die Absage der in den vergangenen Jahren in Düsseldorf durchgeführten Branchenleitmesse erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen, die ausschließlich durch politische Maßnahmen der Länder verursacht werden.
Der VDAI vertritt die Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sogenannte Geldspielgeräte. Hersteller, Händler und Betreiber von Geldspielgeräten und damit die gesamte Deutsche Automatenwirtschaft sind in den vergangenen Monaten mehr und mehr unter politischen Druck geraten. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) der Länder und seine Ausführungsgesetze sowie Landesspielhallengesetze und nicht zuletzt daran anknüpfend die zum Teil massiven Erhöhungen der kommunalen Vergnügungssteuern führen in der Summe zu einer massiven Zurückdrängung der Automatenwirtschaft und schränken gleichzeitig deren wirtschaftliche Perspektiven ein. Konkret befürchten die im VDAI vertretenen Hersteller Produktionseinbrüche in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Gleichzeitig befürchtet die Deutsche Automatenwirtschaft einen Fortfall von bis zu 50% der gegenwärtig rund 70.000 direkten sowie der rund 35.000 indirekten Arbeitsplätze.
Mit ihren gesetzlichen Vorhaben wollen die Länder das gewerbliche Geldspiel zurückdrängen, um ihr Glücksspielmonopol abzusichern und auszubauen. Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Spielsucht versuchen die Länder mit allen Mitteln, das gewerbliche Unterhaltungsspiel in existenzgefährdender Weise zu beschneiden.
Gegen die in den Ländern Berlin und Bremen schon in Kraft getretenen Landesspielhallengesetze sind bereits zahlreiche Klagen vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten anhängig. Weitere Klagen gegen Landesgesetze sowie gegen den 1. GlüÄndStV selbst werden erwartet. Nach Auffassung des VDAI enthalten die verschiedenen Gesetze massive verfassungs- und europarechtliche Verstöße. Die Deutsche Automatenwirtschaft ist sich daher sicher, dass auch der 1. GlüÄndStV, wie schon seine Vorgängerverträge, nicht haltbar sein wird. Das gilt auch für die verschiedenen Ausführungsgesetze und Landesspielhallengesetze.
Bis politische und rechtliche Klarheit herrscht, gebietet es nach Auffassung der im VDAI vertretenen Hersteller die unternehmerische Vernunft, von einer Messebeteiligung Abstand zu nehmen. Damit entfällt die Grundlage für die Durchführung der IMA 2013. Der VDAI hofft, als Folge von rechtlichen Klärungen schon in 2014 wieder eine IMA veranstalten zu können.
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 240877-60
Berlin, 15. Juni 2012
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