Europa bremst den Glücksspielstaatsvertrag: Regelungschaos vermeiden!
Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Aussetzung der Gesetzgebungsverfahren gegen das gewerbliche Automatenspiel
Berlin. Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, sofort die Verfahren zu den Landesspielhallengesetzen und zur Novellierung zur Spielverordnung auszusetzen.
Dies wäre die einzig richtige Reaktion auf die Feststellung des EU-Kommissars Michael Barnier, dass die Bedenken der EU-Kommission gegen den vorliegenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag keineswegs ausgeräumt seien. Im Gegenteil: Entscheidende Fragen in Bezug auf die Kohärenz seien nach wie vor ungeklärt.
„Ein ausgewogenes Regelwerk, das den hohen Anforderungen an die Kohärenz entsprechen muss, kann erst geschaffen werden, wenn die Eckwerte dafür feststehen. Bei der augenblicklich völlig unübersichtlichen Gemengelage könne davon aber keine Rede sein“ so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann. „Die Bundesländer haben ausdrücklich von der EU-Kommission keinen Freibrief bekommen, Sonderregelungen für das gewerbliche Automatenspiel ohne Rücksicht auf die Gesamtkohärenz zu schaffen“, stellt Gauselmann unmissverständlich fest. Deswegen seien die Bundesländern, aber auch der Bund zu gesetzgeberischer Zurückhaltung gezwungen.
Klarheit und Kohärenz sind gerade in Bezug auf die in der parlamentarischen Beratung befindlichen Landesspielhallengesetze unabdingbar, da diese in engem Bezug zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag stehen. Darin fügt sich auch die Novellierung der Spielverordnung ein, die als weiteres Regulativ gilt und die gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Automatenspiel ist. Es droht ein inkohärentes Regelungschaos, wie es sich jetzt schon bei dem neuen ausufernden Lotto-Jackpot zeigt.
So auch Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer: „Wenn nicht klar ist, was im Glücksspieländerungsstaatsvertrag und in den Landesspielhallengesetzen rechtssicher geregelt sein darf, kann eine Novellierung der Spielverordnung keinen Sinn machen. Der Automatenunternehmer zahlt dann die Zeche für unausgegorene Gesetze auf Landes- und Bundesebene – das darf nicht sein!“
Der Glücksspielstaatsvertrag ist nach Auffassung der Deutschen Automatenwirtschaft in seiner jetzigen Form gescheitert. „Der Gesetzgeber ist gut beraten, auf populistische Schnellschüsse zu verzichten und eine grundlegende Überarbeitung des Glücks- und Gewinnspielmarktes – auch angesichts der Entwicklungen im Online-Bereich - vorzunehmen“, so Gauselmann und Meindl abschließend.
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77 60
Berlin, 23. März 2012
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